Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Reservierungen und Mietverträge zwischen Tour-Van Sprinter Vermietung (nachfolgend „Vermieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Mieter“) über die Vermietung von Fahrzeugen zur Selbstfahrt.

2. Reservierung und Vertragsabschluss

Reservierungen sind unverbindlich und stellen lediglich eine Terminvormerkung dar. Sie begründen keinen Anspruch auf Abschluss eines Mietvertrages oder auf Bereitstellung eines bestimmten Fahrzeugs.

Ein verbindlicher Mietvertrag kommt ausschließlich mit der tatsächlichen Übergabe des Fahrzeugs und der Unterzeichnung des Mietvertrages zustande.

Der Vermieter ist berechtigt, Reservierungen jederzeit zu ändern oder zu stornieren, insbesondere bei Nichtverfügbarkeit des Fahrzeugs (z. B. durch technische Defekte, Unfälle oder verspätete Rückgabe durch Vormieter).

3. Mietfahrzeug

Der Vermieter stellt einen 9-Sitzer Mercedes Sprinter oder ein gleichwertiges Fahrzeug bereit. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Modell besteht nicht.

Das Fahrzeug wird in technisch einwandfreiem und verkehrssicherem Zustand übergeben. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug bei Übergabe zu prüfen und erkennbare Mängel unverzüglich anzuzeigen.

4. Mindestalter und Fahrerlaubnis

Der Mieter sowie alle berechtigten Fahrer müssen mindestens 21 Jahre alt sein und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein.

Der Vermieter ist berechtigt, die Vorlage von Führerschein und Ausweisdokument zu verlangen.

5. Nutzung des Fahrzeugs

Das Fahrzeug darf ausschließlich im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden.

Untersagt sind insbesondere:

6. Mietdauer und Rückgabe

Die Mietdauer richtet sich nach der individuellen Vereinbarung.

Das Fahrzeug ist zum vereinbarten Zeitpunkt vollständig betankt, in ordnungsgemäßem Zustand sowie gereinigt zurückzugeben.

Bei verspäteter Rückgabe ist der Vermieter berechtigt, zusätzliche Mietkosten zu berechnen.

Kosten für Sonderreinigungen, Fehlbetankung oder fehlende Fahrzeugteile werden dem Mieter gesondert in Rechnung gestellt.

7. Preise und Zahlung

Es gelten die bei Buchung bzw. Vertragsabschluss vereinbarten Preise.

Die Zahlung erfolgt grundsätzlich vor Übergabe des Fahrzeugs, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Zusätzliche Kosten (z. B. Schäden, Reinigung, Kraftstoff) werden nach Rückgabe abgerechnet.

8. Kaution

Der Vermieter ist berechtigt, vor Übergabe des Fahrzeugs eine Kaution zu verlangen.

Die Kaution dient der Sicherung aller Ansprüche aus dem Mietverhältnis. Die Rückzahlung erfolgt nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs.

9. Versicherung und Haftung

Das Fahrzeug ist haftpflicht- sowie vollkaskoversichert. Im Schadensfall haftet der Mieter mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von 1.500 € pro Schadensfall.

Die Haftungsreduzierung entfällt insbesondere bei:

In diesen Fällen haftet der Mieter in voller Höhe für den entstandenen Schaden.

Nicht von der Versicherung gedeckte Schäden (z. B. Reifen-, Glas-, Innenraumschäden oder Fehlbedienung) sind vom Mieter zu tragen.

Der Vermieter haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruhen.

10. Verhalten bei Schäden und Unfällen

Jeder Schaden oder Unfall ist dem Vermieter unverzüglich zu melden.

Bei Unfällen ist die Polizei hinzuzuziehen und ein Unfallbericht anzufertigen.

Der Mieter ist nicht berechtigt, Schuldanerkenntnisse abzugeben.

11. Rücktritt und Stornierung

Der Vermieter ist berechtigt, jederzeit vor Fahrzeugübergabe vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere bei Nichtverfügbarkeit des Fahrzeugs.

In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Schadensersatz oder Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs. Bereits geleistete Zahlungen werden vollständig zurückerstattet.

Der Mieter kann seine Reservierung jederzeit stornieren. Sofern eine Anzahlung vereinbart wurde, kann diese ganz oder teilweise als Stornogebühr einbehalten werden.

12. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet. Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.

13. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Vermieters.

14. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: 2026

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